Informationen zur Organisation der Schulbuchausleihe
1. Begriff
Leihexemplare sind Schulbücher, die das Alexander-von-Humboldt-Gymnasium den Schüler*innen unentgeltlich zum Gebrauch überlässt. Entleiher ist/sind der/die Personensorgeberechtigte/n bei nicht volljährigen Schülern oder der volljährige Schüler selbst.
2. Eigenanteil der Eltern
Nach derzeit in Brandenburg geltenden Bestimmungen haben Eltern einen Teil der Schulbuchkosten selbst zu tragen. Die Höhe beträgt in den Jahrgangsstufen fünf und sechs 25 Euro und in den Jahrgangsstufen sieben bis zwölf 29 Euro. Im Downloadbereich ist für jede Klassenstufe eine Bücherliste zu finden. Das Kaufexemplar ist jeweils markiert. Die im Rahmen des Eigenanteils erworbenen Schulbücher verbleiben im Eigentum der Schüler*innen bzw. der Eltern.
Arbeitshefte sind nicht Bestandteil des Elternanteils und müssen zusätzlich eigenständig gekauft werden.
Befreiung vom Eigenanteil
Schüler*innen, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sind vom Eigenanteil befreit. Ihnen werden alle Schulbücher kostenlos ausgeliehen. Bei Familien mit mehr als zwei Kindern ermäßigt sich der Eigenanteil für das dritte und jedes weitere Kind um die Hälfte. Arbeitshefte und andere von der Lernmittelfreiheit ausgenommene Lernmittel müssen jedoch auch diejenigen selbst kaufen, für die der Eigenanteil entfällt oder ermäßigt wird. Diese Leistungen können nur in Anspruch genommen werden, wenn die Bedürftigkeit durch eine amtliche Bescheinigung der Schule nachgewiesen wird (bitte die Kopie des jeweiligen Formulars dem Bücherzettel beifügen).
3. Ausleihe
Schüler*innen der Klassenstufen 5 bis 10 erhalten die Leihexemplare am ersten Schultag durch ihren Klassenlehrer. Schüler*innen der Jahrgangsstufen 11 erhalten ihre Schulbücher im Verlaufe der ersten Schulwoche in der Aula. Konkrete Informationen über den Ablauf erfolgen am ersten Schultag.
Eine Ausleihe erfolgt nur, wenn der Bücherzettel fristgemäß abgegeben wurde (gilt nur für die Sekundarstufe I) und etwaige Schadensersatzforderungen beglichen wurden.
4. Umgang mit den Leihexemplaren
Leihexemplare werden in den folgenden Jahren von anderen Schülern weiter genutzt. Deshalb sind die ausgeliehenen Bücher sorgsam zu behandeln und vor Beschädigungen zu schützen. Jedes Leihexemplar ist unmittelbar nach dem Erhalt mit einem handelsüblichen Schutzumschlag zu versehen, der sich am Tag der Rückgabe wieder spurenlos entfernen lässt. Es sind weder Eintragungen, Kennzeichnungen oder Unterstreichungen in den Büchern vorzunehmen, auch sind sie sachgemäß zu transportieren. Auf der Homepage ist die Belehrung für die Schüler*innen zu finden.
Für Schäden, die an den Leihexemplaren durch einen unsachgemäßen Gebrauch entstehen, hat der Entleiher aufzukommen. Wir möchten darauf hinweisen, dass ein ausgeliehenes Schulbuch durch ein neues Exemplar ersetzt werden muss, wenn es nach der Benutzung so beschädigt ist, dass eine erneute Ausleihe an einen anderen Schüler nicht erfolgen kann. Diese Regelung gilt für den Erst- und Zweitnutzer.
Auch wenn wir uns bemühen, bereits bestehende Schäden im jeweiligen Leihexemplar zu vermerken, empfehlen wir, nach Erhalt der Leihexemplare diese auf Schäden des Vorbesitzers zu untersuchen. Diese Beschädigungen müssen aber innerhalb der ersten 14 Tage nach Erhalt des Leihexemplars beim Fach- oder Klassenlehrer bzw. bei der für die Schulbuchausleihe verantwortliche Lehrkraft angezeigt werden.
5. Rückgabe der Leihexemplare
Die Rückgabe der Leihexemplare erfolgt in der Woche vor der zweiten Projektwoche. Schüler der Jahrgangsstufen 5, 7 und 9 geben nur die Bücher ab, die für die Nutzungsdauer von einem Jahr verliehen wurden. Die Bücherlisten mit den Informationen sind auf der Homepage einsehbar. Nach der Rückgabe der Leihexemplare an die Schule erfolgt die Begutachtung durch den Klassenlehrer und die verantwortliche Lehrkraft für die Schulbuchausleihe. Spuren, die durch den normalen Gebrauch der Bücher entstehen, werden berücksichtigt und führen zu keinen Schadensersatzforderungen.
Ist das ausgeliehene Leihexemplar derart stark beschädigt, dass das nochmalige Verleihen ausgeschlossen ist, muss das Lehrbuch durch ein neues Exemplar ersetzt werden. Dazu erfolgt eine schriftliche Mitteilung an die Eltern.
6. Schulwechsel
Leihexemplare sind vor dem Schulwechsel an die für die Schulbuchausleihe zuständige Lehrkraft nach Terminabsprache abzugeben.
7. Zuständigkeit
Bei Fragen und Problemen rund um die Schulbücher bitte an die jeweiligen Klassenlehrer wenden.
Schulbücher für das Schuljahr 2024/2025
Die Bücherzettel befinden sich im Downloadbereich.